Adoption:

Adoption und Pflegschaft


Behördlich geoutete Homosexualität und die Adoption eines Kindes als Paar schließt sich in Deutschland aus.
Obwohl maßgebliche Fachleute davon ausgehen, dass für die psychische Entwicklung eines Kindes das Vorhandensein zweier Elternteile maßgeblicher ist, als die gegengeschlechtliche Identität der Elternteile, ist nur die heterosexuelle Beziehung die "wahre" Elternschaft.
Das heterosexuelle Paar muss nicht mehr verheiratet sein, es genügt schon das Zusammenleben. Auch die alleinerziehende Frau hat, wenn auch schlechte, so immer doch noch bessere Chancen als ein Lesbenpaar. Daran hat auch die neue rechtliche Situation für homosexuelle Paare in Deutschland nichts geändert.
Pflegschaft
Im Moment gibt es in Deutschland nur den Weg des Pflegekindes, wobei auch hier die Lesben und schwule Männer ganz hinten in der Schlange stehen. Bei aller sogenannten Liberalität bleibt für homosexuelle Paare das schwer vermittelbare Kind, also ein älteres und/oder krankes Kind das in der "holy" Heterobeziehung keine Aufnahme gefunden hat. Die Genehmigung und die Vermittlung eines Pflegekindes obliegt dem Jugendamt, der Weg ist ähnlich dem einer Adoption.
Es gibt übrigens keine gesetzlich festgelegte obere Altersbegrenzung für Eltern in spe, allerdings legt jedes Jugendamt eigene Rahmenbedingungen fest. Meistens sollen zwischen dem Alter des Kindes und einem Elternteil nicht mehr als 40 Jahre liegen.

Auslandsadoption


Etwas andere Voraussetzungen gelten im Ausland, so dass dies im Moment noch ein Weg für die "alleinlebende" Frau ist, ein Kind zu adoptieren. Auch im Ausland gibt es massenweise Vorurteile gegen Homosexualität, so dass sich an der Reihenfolge in der Warteschlange nichts ändert. Allerdings sind in bestimmten Ländern aus verschiedenen Gründen mehr Kinder allein, so dass möglicherweise mehr Kinder zur Vermittlung anstehen.
Verfahren
Für eine deutsche und ausländische Adoption oder für ein Pflegekind wird als erster Schritt ein vom Jugendamt zu erstellender Sozialbericht benötigt, der Angaben über die allgemeinen und besonderen Lebensbedingungen der Bewerber enthält. Jeder Mensch mit einer deutschen Staatsbürgerschaft hat einen Anspruch auf so einen Bericht.
Für diesen Bericht ist die Teilnahme an einem Kurs vom Jugendamt nötig, indem oft wichtige und interessante Informationen vermittelt werden und auch dem Jugendamt die Möglichkeit geben, die BerwerberInnen kennen zu lernen.
Die tatsächliche Vermittlung eines Kindes ist dann der 2. Schritt, in Deutschland übernimmt dies das Jugendamt, im Ausland das spezifische Ministerium des Landes. Dieser Schritt wird von manchen Jugendämtern sehr ernst genommen, d.h. der Mensch bzw. das Paar wird einer genauen Überprüfung hinsichtlich Motivation, eigenem Kinderwunsch etc. unterzogen.
Dann werden für die zur Vermittlung anstehenden Kinder Eltern gesucht.

Agenturen


Bei Auslandsadoptionen können die Suchenden eine Vermittlungsstelle einschalten. Adressen sind im Internet, je nach Land, unter dem Stichwort "Auslandsadoptionen" oder unter www.bveaa.de (Bundesverband von Eltern Auslandadoptierter Kinder e.V.) zu bekommen. (s. auch unsere Surftipps und Literaturempfehlungen)
Diese Agenturen kümmern sich um die ganze Abwicklung und arbeiten mit Adoptionsstellen in dem jeweiligen Land zusammen. Zum Teil übernehmen die Vermittlungsagenturen auch die Erstellung des Sozialberichtes.
Bei diesen Agenturen kommen neben den gesetzlichen Voraussetzungen eigene Satzungen etc. zum Tragen. So gibt es Agenturen, die z.B. niedrige Höchstaltergrenzen haben und noch einige andere Überraschungen bereit halten. Auf jeden Fall kostet das Ganze Geld wir haben Summen zwischen 2000,00 € und 15.000,00 € gefunden.
Formalia
Je ferner das Land und je weniger Menschen dort persönlich bekannt sind, desto komplizierter wird es, wenn jemand selbst versucht diese Adoption auf den Weg zu bringen. Neben den in Deutschland zu besorgenden Dokumenten, die mit zunächst sehr undurchsichtigen zusätzlichen Beglaubigungen und Überbeglaubigungen (Apostillen) versehen werden müssen, muß alles von offiziellen Dolmetschern übersetzt werden und dann über das Landesjugendamt der zuständigen Stelle in dem jeweiligen Land zugestellt werden. Dort sind dann weitere Schritte zu erledigen, Gebühren zu zahlen, Anträge zu stellen etc. Dies ist von Deutschland ohne Hilfe in dem jeweiligen Land kaum zu schaffen.
Sind diese ganzen Hürden geschafft heißt es warten, warten, warten. Irgendwann kommt dann der Kindervorschlag, die erste Reise zum Kind, die Abwicklung der Adoption in dem dortigen Land und dann die Rückreise mit dem neuen Kind nach Deutschland. Auch in dieser Phase sind noch etliche Behördengänge zu machen, die Einreisegenehmigung nach Deutschland sollte vorher auf keinen Fall vergessen werden. Zur Seite steht hier wieder das Landesjugendamt.
Und dann geht es los mit dem Familienleben und vor allem interessiert es dann keine Behörde mehr, mit wem die Mutter oder der Vater zusammenlebt. Auch das Jugendamt hat nach vollzogener Adoption keinen Zugriff mehr.
Wir wünschen Euch viel Erfolg!
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